Die Mitgliedschaft im Club beginnt mit dem jeweils individuell vereinbarten Vertragsbeginn. Das Mitglied ist ab diesem Zeitpunkt zur Nutzung der Fitness- und Saunaeinrichtung sowie der Kursangebote während der Öffnungszeiten zu den jeweils gültigen Beitragstarifen berechtigt . Im "Happy - Hour -Tarif" endet die tägliche Nutzungsberechtigung abweichend von den allgemeinen Öffnungszeiten bereits um 15:00 Uhr.
Die Mitgliedsbeiträge beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer. Sollte sich diese erhöhen, führt das ab Inkrafttreten zu einer entsprechenden Erhöhung der Beiträge. Nach Ablauf von frühestens 12 vollen Kalendermonaten ab Vertragsbeginn hat der Club die Möglichkeit, den Mitgliedsbeitrag um monatlich bis zu 4,50 zu erhöhen. Die Erhöhung kann durch den Club nur jeweils einmal pro Vertragsperiode geltend gemacht werden.
Der Mitgliedsbeitrag ist jeweils bis zum 15 Werktag des Monats für den laufenden Monat zu entrichten. Liegt der Vertragsbeginn innerhalb eines Kalendermonats, so ist für diesen Monat ein anteiliger Mitgliedsbeitrag zu entrichten. Die Mitgliedsbeiträge werden durch den Club im Lastschriftverfahren eingezogen. Wünscht das Mitglied die Zahlung in anderer Weise, erhöht sich der Mitgliedsbeitrag zum Ausgleich des Verwaltungsaufwandes um monatlich 5,00. Wird eine Lastschrift aus vom Mitglied zu vertretenden Gründen nicht eingelöst oder aus anderen vom Club nicht zu vertretenden Gründen vom Mitglied widerrufen, ist der Club berechtigt, den Ersatz des ihr dadurch entstandenen Schadens zu verlangen und berechnet zusätzlich 10,00,- als Ausgleich für den entstandenen Verwaltungsmehraufwand. Kommt ein Mitglied mit mehr als zwei Mitgliedsbeiträgen schuldhaft in Zahlungsverzug, so wird der gesamte, noch offen stehende Mitgliedsbeitrag bis zum nächstmöglichen Ablauf der Vertragslaufzeit fällig. Der Betrag für einen 18 Monatsnutzungsvertrag im Club ist im Voraus zu entrichten.
Ermäßigungen für Schüler, Studenten, Azubis, Wehr- und Zivildienstleistende (jeweils bis zum 27. Geburtstag) sowie Rentner werden gegen Vorlage eines gültigen Nachweises gewährt. Eine Bescheinigung muss bis zum 15. des Vormonates eingegangen sein und Gültigkeit besitzen; die Vorlage im Original ist hierbei zwingend. Rückwirkende Berücksichtigungen von Ermäßigungsnachweisen finden nicht statt. Bei befristeten Bescheinigungen ist eine aktuelle Folgebescheinigung unaufgefordert einzureichen (z.B. eine Immatrikulationsbescheinigung zum Beginn des Semesters, sowie den Schülerausweis zu Beginn des Schuljahres), ansonsten erhöht sich der Monatsbeitrag im Folgemonat automatisch auf die nächst höherer Stufe und wird nicht zurückerstattet. Ein Gruppenrabatt ist erst ab vier, dem jeweiligen Club fremde Personen möglich. Fällt diese Voraussetzung weg (vier minus eine/mehrere Person/en), fallen alle anderen Personen in die nächst höhere Stufe/n (Partner-/Einzelvertrag). Das gleiche gilt sinngemäß für Partnerverträge. Fällt die Voraussetzung zum Partnervertrag weg, fällt die jeweils andere Person in die nächst höherer Stufe (Einzelvertrag). Eine Übertragung der Mitgliedschaft auf eine dem Club fremde Person ist innerhalb von drei Kalenderwochen nach einer Kündigung möglich.
Der Club gewährt nach Vorlage eines ärztlichen Attests, eines Schwangerschaftsnachweises oder einer schriftlichen Bestätigung des Arbeitgebers über einen beruflich bedingten Auslandsaufenthalt eine kostenfreie Ruhezeit von bis zu 3 Monaten. Die Dauer der gewährten Ruhezeit verlängert hierbei automatisch das vereinbarte Vertragslaufzeitende. Die daraus resultierenden Mitgliedsbeiträge werden fällig. Während der Ruhezeit besteht keine Trainingsmöglichkeit. Sie ist nur bei ungekündigten Mitgliedschaften möglich. Ein Rücktritt von der Ruhezeit ist jederzeit möglich.
Die Nutzungsverträge werden für eine Dauer von 6, 12 oder 18 vollen Kalendermonaten ab Vertragsbeginn geschlossen. Wird das Vertragsverhältnis nicht mit einer Frist von mindestens sechs Wochen zum Ende des 6., 12. oder 18. Monats ab Vertragsbeginn gekündigt, verlängert es sich stillschweigend um weitere 6 Monate. Der Vertragspartner kann innerhalb von einer Woche nach Vertragsschluss (Datum des Vertragsschlusses) ein Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen. Das Sonderkündigungsrecht bedarf der unterschriebenen Textform nach § 126 b Bürgerliches Gesetzbuch. Die Trainingsmöglichkeit endet nach dem ersten regulären Monat. Bereits in Anspruch genommene Leistungen sind anteilig zu vergüten. An Gebühren fallen an: Der anteilige sowie der erste volle Monatsbeitrag, sowie eine Aufwandentschädigung in Höhe von 17,- .Der Nutzungsvertrag ist dann mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Das Mitglied hat die Möglichkeit, einmal im Jahr (z. B. während des Jahresurlaubes oder einer vorübergehenden Krankheit) und zusammenhängend für 3 Wochen eine Ersatzperson für sich trainieren zu lassen. Für diese Regelung bedarf es einer gesonderten, schriftlichen Vereinbarung.
Die Mitnahme von Lebensmitteln und Speisen jeglicher Art in das Sportstudio sind untersagt. Nur Getränke zum Ausgleich des Flüssigkeitsverlustes während des Trainings dürfen mitgeführt werden. Aus Gründen des Unfallschutzes müssen diese in Plastikbehältnissen mitgeführt werden.
Gerichts- und Erfüllungsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Sitz der Gesellschaft.
Nebenabreden bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.
Ändern sich die AGB, so hat das Mitglied nach Erhalt der neuen AGB vier Wochen Zeit, diesen neuen AGB entweder einzeln oder insgesamt zu widersprechen. Der Club behält sich in diesem Fall vor, den Vertrag ggf. zu den normalen, vertraglichen Kündigungsfristen zu beenden. Lässt das Mitglied die Widerspruchsfrist ohne schriftliche Äußerung verstreichen, gelten die neuen AGB als vom Mitglied akzeptiert, sofern sie im rechtlichen Sinne wirksam sind.
Am Moosfenn 1, 14478 Potsdam
Gesellschaftsangaben
Sitz und Registergericht: Potsdam HR-Nr.: HRA 4430 P
Geschäftsführende Gesellschafterin: ELLE Vermögensbeteiligung UG
Sitz und Registergericht: Berlin HR-Nr.: HRB 122329 B
Geschäftsführerin: Claudia Nehring
PDF Download - Die AGB des p:i ShapeClubs im Potsdam Waldstadtcenter